Vielen Dank für Ihre wichtige Frage.
Mehreren Menschen geht es wie Ihren Angehörigen: sie erhalten eine Erstimpfung z. B. als „Nachzügler“ oder im Ausland/Urlaub und benötigen nun die Zweitimpfung gegen Covid-19.
Zuerst ist der erstimpfende Arzt dafür zuständig, die Zweitimpfung durchzuführen. Wenn Sie auf ungewöhnlichem Wege eine Erstimpfung erhalten, sollten Sie die Impfärztin/den Impfarzt sogleich nach der Zweitimpfung fragen und einen Termin vereinbaren.
Ansonsten bleibt Ihnen nur der Weg, Ihren Hausarzt oder das örtliche Impfzentrum zu kontaktieren.
Haben die jedoch alle Impfstoffe für ihre Zweitimpfungen reserviert, sind sie nicht verpflichtet, zu impfen.
Hilfreich können dann auch App-basierte Anwendungen wie „Impf-Finder“ oder „Impftermin Übersicht“ sein, die Ärzte mit „überzähligen“ Impfdosen und Impfwillige bürokratielos zusammenbringen.
Herzliche Grüße aus dem Ärztenetz Fürth Stadt/Land e.V.