Ich hatte am 28.04. erstmalig Symptome und einen positiven Test. Auch weitere Schnelltests zeigten an, dass ich positiv war. In der Hoffnung trotz eines positiven Schnelltests nicht mehr ansteckend zu sein, machte ich am 06.05. einen ersten PCR-Test mit dem Ergebnis CT 27. Seit 08.05. hatte ich nur noch negative Schnelltests. (4 Stück an verschiedenen Tagen letztmalig gestern). Mein Chef möchte jedoch, dass ich erst wieder in die Arbeit komme, wenn ich nicht mehr ansteckend bin (Kunden und Kollegenkontakte) und daher wiederholte ich die PCR-Tests am 08.05., 10.05. und heute am 13.05. jeweils mit dem gleichen niederschmetternden Ergebnis CT 27. Ich fühle mich gesund. mein Hals kratzt noch ein wenig. Meine AU-Bescheinigung läuft auch bis heute. Die Arztpraxis meinte, wenn ich weiterhin ansteckend sein sollte, sollte ich mich vor dem nächsten Kontakt mit der Praxis mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen. Was ich hiermit tue. Wie soll ich nun weiter verfahren? Isolation? Weiter krank schreiben?

Vielen Dank für Ihre relevante Frage.
Die aktuelle Regelung sieht zur Aufhebung der Isolation zwingend eine 48-stündige Symptomfreiheit vor. Also auch kein „Halzkratzen“.
Dann reicht in der Regel ein (möglichst professionell durchgeführter) PoC-Antigentest (sog. Schnelltest).
Einige Arbeitgeber können einen PCR-Test zur Rückkehr an den Arbeitsplatz vorschreiben (z.B. in der Kranken- oder Altenpflege).
Nach derzeitigen Wissenstand gilt ein CT-Wert im PCR-Test über 30 als „nicht mehr infektiös“.
In Ihrem Fall sollten Sie in Isolation bleiben und benötigen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihres Arztes.
Alternativ eine Isolationsanordnung Ihres örtlichen Gesundheitsamts, damit Sie ihr Gehalt weiterbekommen.
Ein PCR-Test bei Beschwerden und/oder positivem Antigentests ist nicht geeignet, um sich bei nachgewiesener Infektion freizutesten. Er wird positiv sein.
Sollte Ihr Arbeitgeber einen PCR-Test verlangen, müssen Sie einen CT-Wert von über 30 abwarten.

Unsere Antworten stellen unser momentanes Wissen und die aktuellen Regelungen aber keine Rechtsberatung dar und ersetzen keinen Arztbesuch.
Wir hoffen, Ihnen geholfen zu haben und verbleiben mit herzlichen Genesungswünschen:
Ihre Ärztinnen und Ärzte im Ärztenetz Fürth Stadt/Land e.V.

2022-09-22T14:10:25+02:00
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