Vielen Dank für Ihre relevante Frage.
Die aktuelle Regelung sieht zur Aufhebung der Isolation zwingend eine 48-stündige Symptomfreiheit vor. Also auch kein „Halzkratzen“.
Dann reicht in der Regel ein (möglichst professionell durchgeführter) PoC-Antigentest (sog. Schnelltest).
Einige Arbeitgeber können einen PCR-Test zur Rückkehr an den Arbeitsplatz vorschreiben (z.B. in der Kranken- oder Altenpflege).
Nach derzeitigen Wissenstand gilt ein CT-Wert im PCR-Test über 30 als „nicht mehr infektiös“.
In Ihrem Fall sollten Sie in Isolation bleiben und benötigen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihres Arztes.
Alternativ eine Isolationsanordnung Ihres örtlichen Gesundheitsamts, damit Sie ihr Gehalt weiterbekommen.
Ein PCR-Test bei Beschwerden und/oder positivem Antigentests ist nicht geeignet, um sich bei nachgewiesener Infektion freizutesten. Er wird positiv sein.
Sollte Ihr Arbeitgeber einen PCR-Test verlangen, müssen Sie einen CT-Wert von über 30 abwarten.
Unsere Antworten stellen unser momentanes Wissen und die aktuellen Regelungen aber keine Rechtsberatung dar und ersetzen keinen Arztbesuch.
Wir hoffen, Ihnen geholfen zu haben und verbleiben mit herzlichen Genesungswünschen:
Ihre Ärztinnen und Ärzte im Ärztenetz Fürth Stadt/Land e.V.